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Wenn der Weg steinig ist,
legt man nicht
noch mehr dazu.

Die IG Metall hat in dieser Tarifrunde auch das Thema Arbeitszeit aufgerufen. Dabei geht es vor allem darum, die Wahloption zwischen Geld oder freien Tagen (im sogenannten T-ZUG), die es aktuell schon für bestimmte Beschäftigtengruppen gibt, deutlich auszuweiten – z.B. für mehr Beschäftigte oder für weitere Verwendungszwecke wie Demokratiethemen oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Aber…

  • …auf die Wünsche der Beschäftigten nach Flexibilität, ggf. auch mehr Freizeit bzw. Teilzeit, wird in aller Regel in den Unternehmen schon heute Rücksicht genommen, wo es nur geht. Dies ist in den Betrieben gelebte Praxis. Es braucht daher nicht für alles eine neue Tarifregelung.
  • je mehr Beschäftigte dann freie Tage statt Geld wählen (können), desto mehr Arbeitszeitvolumen geht dadurch in Summe verloren. Bei einem ziemlich leergefegten Arbeitsmarkt gelingt es den Betrieben kaum, die entstehenden Lücken mit zusätzlichem Personal zu füllen.
  • …bei der bestehenden Regelung verzichten Beschäftigte, die die Option auf acht zusätzliche freie Tage nutzen, auf Geld für lediglich sechs Tage. Für die Beschäftigten ist das ein gutes Geschäft, der Betrieb legt aber bei jedem weiteren Nutzer dieser Regelung noch mal obendrauf.

Die M+E-Arbeitgeber sind grundsätzlich bereit, mit der IG Metall über dieses Thema zu sprechen. Deshalb wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die parallel zu den Verhandlungen ums Geld praxistaugliche Lösungen erarbeiten soll, die dann Teil des Gesamtabschlusses werden sollen.

Aus Sicht der Arbeitgeber gelten dabei folgende Prämissen:

  • Es braucht eine faire Balance zwischen den Wünschen der Beschäftigten nach Freizeit und Zeitsouveränität einerseits, und den Anforderungen der Unternehmen an Flexibilität und ausreichendem Arbeitsvolumen andererseits. Hier darf keine Unwucht im Tarifvertrag entstehen.
  • Die Betriebe benötigen tarifvertragliche Regeln, die sie bei Flexibilität und beim Arbeitsvolumen unterstützen – und nicht ausbremsen oder einschränken. Jedes Arbeitszeitvolumen, das durch eine intensivere Nutzung der Wahloptionen verloren geht, muss daher anderweitig ausgeglichen werden können.
  • Regelungen, die Flexibilität und Arbeitsvolumen betreffen, dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass sich dadurch die Kosten für die Betriebe erhöhen.

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