Wenn der Weg steinig ist,
legt man nicht
noch mehr dazu.
Das Wirtschaftsgeschehen ist gekennzeichnet durch ständige Aufs und Abs, durch Schwankungen z.B. der Kundennachfrage. Darauf müssen Betriebe schnell, flexibel und ohne Mehrkosten reagieren können. Genauso wichtig: Wenn das Geschäft brummt, muss genügend Personal, genügend Arbeitsvolumen zur Verfügung stehen, um die Kundenwünsche schnell bedienen zu können. Deshalb…
- …braucht es eine faire Balance zwischen den verständlichen Wünschen der Beschäftigten nach Freizeit und Zeitsouveränität einerseits, und den Anforderungen der Unternehmen an Flexibilität und ausreichendem Arbeitsvolumen andererseits.
- …benötigen wir tarifvertragliche Regeln, die die Betriebe bei Flexibilität und beim Arbeitsvolumen unterstützen – und nicht ausbremsen oder einschränken.
- …dürfen Regelungen, die Flexibilität und Arbeitsvolumen betreffen, auf keinen Fall dazu führen, dass sich dadurch die Arbeitskosten für die Betriebe erhöhen.
Die IG Metall will das Thema Arbeitszeit in der anstehenden Tarifrunde auf den Tisch bringen. Dabei geht es vor allem darum, die Wahloption zwischen Geld oder freien Tagen (im sogenannten T-ZUG), die es aktuell schon für bestimmte Beschäftigtengruppen gibt, deutlich auszuweiten – z.B. für mehr Beschäftigte oder für weitere Verwendungszwecke wie Demokratiethemen oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Aber…
- …auf die Wünsche der Beschäftigten nach Flexibilität, ggf. auch mehr Freizeit bzw. Teilzeit, wird in aller Regel in den Unternehmen schon heute Rücksicht genommen, wo es nur geht. Dies ist in den Betrieben gelebte Praxis. Es braucht daher nicht für alles eine neue Tarifregelung.
- …je mehr Beschäftigte dann freie Tage statt Geld wählen (können), desto mehr Arbeitszeitvolumen geht dadurch in Summe verloren. Bei einem ziemlich leergefegten Arbeitsmarkt gelingt es den Betrieben kaum, die entstehenden Lücken mit zusätzlichem Personal zu füllen.
- … es passt nicht zusammen, wenn die IG Metall an dieser Stelle weitere Flexibilitätsspielräume für Beschäftigte fordert, an anderen Stellen wie z.B. bei den Beschränkungen für 40-Stunde-Verträge immer noch Gestaltungsspielräume künstlich einengt – und das teilweise gegen den Willen der Beschäftigten.
- …bei der bestehenden Regelung verzichten Beschäftigte, die die Option auf acht zusätzliche freie Tage nutzen, auf Geld für lediglich sechs Tage. Für die Beschäftigten ist das ein gutes Geschäft, der Betrieb legt aber bei jedem weiteren Nutzer dieser Regelung noch mal obendrauf.
- …ehrenamtliches Engagement und die Befassung mit Demokratiethemen sind zwar gesellschaftlich sehr wichtig. Gerade für öffentliche Ehrenämter wie Feuerwehr, THW oder auch Jugendarbeit gibt es schon weitreichende bezahlte Freistellungsansprüche. Hier besteht kein tariflicher Regelungsbedarf.
Der Tarifvertrag ist kein endloser Wunschzettel, auf den beliebig viele einseitige Ansprüche der Beschäftigten geschrieben werden können. Flexibilität ist auf betrieblicher Ebene ein Geben und Nehmen. Der Tarifvertrag darf hier nicht für eine Unwucht sorgen.